Leistungen

Von betrieblichen und privaten Steuererklärungen über die Jahresabschlusserstellung bis hin zur langristigen Unternehmensplanung finden Sie mein komplettes Leistungsspektrum entweder im Überblick unter Leistungen von A-Z oder unter Steuerberatung oder unter Unternehmensberatung.

Branchen

Hinsichtlich der von uns betreuten Branchen gibt es keine Schwerpunkte. Vielmehr stellt unsere Mandatsstruktur einen bunten Mix quer durch Unternehmen, die typischerweise im Mittelstand vertreten
sind, dar. Zu unseren unternehmerischen Mandanten, organisiert in den unterschiedlichsten Rechtsformen, gehören unter anderem:

Ärzte Immobilienmakler
Autohäuser Industrieproduktionsbetriebe
Bauunternehmen Ingenieure
Beherbergungsbetriebe Maschinenbauunternehmen
Betriebsaufspaltungen Profisportler
Einzelhandelsunternehmen Rechtsanwälte
Friseure Software-Entwickler
gastronomische Betriebe sonstige Dienstleistungsbetriebe
Gutachter Versicherungsvertreter
Hausverwaltungen  

Preise

Im Hinblick auf meine Vergütung muss zunächst danach unterschieden werden, ob diese aus der Erledigung einer Vorbehaltsaufgabe oder einer sonstigen mit dem Beruf vereinbaren Tätigkeit resultiert. Zu den Vorbehaltsaufgaben zählen sämtliche Hilfeleistungen in Steuersachen, betreffen somit die originären gesetzlichen Aufgaben der Steuerberater. Für diesen Bereich ist die Steuerberatergebührenverordnung maßgeblich. Je nach Art der Tätigkeit ist 

  • eine Wertgebühr
  • eine Betragsrahmengebühr oder
  • eine Zeitgebühr
  • abrechenbar.

Zusätzlich abrechenbar sind Auslagen für Post- und Telekommunikationsaufwendungen sowie Reisekosten. Bei der Preisgestaltung ergeben sich Bandbreiten von möglichen abrechenbaren Gebühren, wobei bei der Preisfestlegung die Komplexität, der Umfang sowie der Zeitaufwand der jeweiligen Aufgabe von mir entsprechend berücksichtigt werden. 

Für bestimmte Leistungen wie z.B. die monatliche Finanzbuchhaltung können auch Pauschalen vereinbart werden. Für mich ist völlig klar, dass Sie zumindest größenordnungsmäßig wissen möchten, welche Kosten im Rahmen der Auftragserledigung auf Sie zukommen werden. Dies wird in jedem Fall vor Beginn der Arbeiten in einem persönlichen Gespräch oder in einer entsprechenden Honorarvereinbarung geklärt werden.

Die Vergütung für sonstige mit dem Beruf vereinbare Tätigkeiten richtet sich, sofern in diesem anderen Bereich gleichfalls eine Gebührenordnung gilt, nach der hierfür geltendenden Gebührenordnung. Sofern keine Gebührenordnung einschlägig ist, richtet sich die Gebühr nach § 612 Abs. 2 BGB und § 632 Abs. 2 BGB. Diese sogenannte angemessene Vergütung wird im Regelfall zur Festlegung eines Stundensatzes in einem persönlichen Gespräch mit dem Mandanten führen. Die Höhe des Stundensatzes hängt von den bereits erbrachten Vorarbeiten des Mandanten sowie vom Umfang und vom Schwierigkeitsgrad der zu erbringenden Leistungen ab. Erfahrungsgemäß ergibt sich hierbei eine Bandbreite von 125,00 Euro bis 175,00 Euro zzgl. gesetzlicher MwSt.

Scheuen Sie sich nicht, ein Honorarangebot anzufordern. Die Preisgestaltung soll für Sie offen, klar kalkulierbar sowie transparent und auf keinen Fall ein Buch mit sieben Siegeln sein!

 Kooperationen

mit einer Rechtsanwaltskanzlei und mit einer Wirtschaftsprüfungskanzlei ermöglichen es mir, Unternehmen auch bei sehr komplexen oder sehr spezifischen Fragestellungen umfassend zu betreuen. Des Weiteren besteht ein sehr direkter Kontakt zu einem Notariat in Nürnberg, so dass hier im Bedarfsfall gleichfalls schnell agiert werden kann. Diese Netzwerke bestehen schon seit langen Jahren und basieren auf einer erfolgreichen, vertrauensvollen Zusammenarbeit.

Mitglied der
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Tomas Di Stasio   Steuerberater   Karolinenstr. 26   90402 Nürnberg  
Tel 0911.244 677 0-0   Fax 0911.244 677 0-9   info@steuerkanzlei-distasio.de
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