Unsere Steuerberatungs-Dienstleistungen umfassen alles, von der Erstellung von Steuererklärungen über die Steuerplanung bis hin zur Vertretung vor Finanzbehörden. Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, Steuern zu optimieren und rechtliche Anforderungen zu erfüllen, um ihre finanzielle Situation zu verbessern.
Neben unseren Steuerberatungs-Dienstleistungen bieten wir auch umfassende Unternehmensberatungs-Dienstleistungen an. Wir helfen Unternehmen bei der strategischen Planung, Geschäftsentwicklung, Prozessoptimierung und vielem mehr, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und langfristigen Erfolg zu sichern.
Die Stichworte sollen Ihnen helfen, wenn Sie eine bestimmte Leistung suchen. Sollten Sie eine Leistung vermissen, die Sie hier erwarten, dann sprechen Sie uns bitte an.
✓ Abgeltungssteuer
✓ Altersvorsorge
✓ Arbeitsrecht (Koop. m. Rechtsanwälten)
✓ Betriebsaufspaltung
✓ Betriebsprüfung
✓ Betriebsverpachtung
✓ Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
✓ Betriebswirtschaftliche Beratung
✓ Betriebswirtschaftliche Finanzanalyse
✓ Betriebswirtschaftliche Kostenrechnung
✓ Controlling
✓ DATEV-Programme
✓ Digitalisierung
✓ Doppelbesteuerungsabkommen
✓ Due Diligence (Tax Due Diligence)
✓ Einfuhrumsatzsteuer
✓ Einkommensteuer
✓ Erbschaftsteuer
✓ Erweiterte Grundstückskürzung
✓ Existenzgründung
✓ Fachkundige Stelle
✓ Finanzbuchhaltung
✓ Finanzgerichtsverfahren
✓ Finanzierung
✓ Fördermittel
✓ Forschungszulage
✓ Gesellschafterwechsel
✓ Gesellschaftsgründung
✓ Gesellschaftsrecht (Koop. m. Rechtsanwälten)
✓ Gesonderte Feststellungen
✓ Gewerbesteuer
✓ Gewerblicher Grundstückshandel
✓ Gewerblich geprägte Personengesellschaft
✓ Grunderwerbsteuer
✓ Grundsteuer
✓ Holding
✓ Immobilienbesteuerung
✓ Insolvenzrecht (Koop. m. Rechtsanwälten)
✓ Internationales Steuerrecht
✓ Investitionsplanung
✓ Investitionszulage
✓ Jahresabschluss
✓ Kapitalanlagen
✓ Kapitalertragsteuer
✓ Kapitalgesellschaften
✓ Kinderfreibetrag
✓ Kindergeld
✓ Kirchensteuer
✓ Körperschaftsteuer
✓ Kryptowährungen
✓ Lohnbuchhaltung
✓ Nachhaltigkeit
✓ Non Fungible Token (NFT)
✓ Offenlegung
✓ Organisationsberatung
✓ Organschaft
✓ Personalfragen
✓ Personengesellschaften
✓ Planungsrechnung
✓ Realteilung
✓ Rechnungsabschluss
✓ Rechnungslegung
✓ Rechtsformwahl
✓ Rentenbesteuerung
✓ Revisionsverfahren (Koop. m. Rechtsanwälten)
✓ Sanierung
✓ Schenkungsteuer
✓ Selbstanzeige
✓ Sozialversicherung
✓ Steuergestaltungen
✓ Steuerliche Gutachten
✓ Steuerstrafrecht (Koop. m. Rechtsanwälten)
✓ Testamentsvollstreckung
✓ Umsatzsteuer
✓ Umstrukturierungen
✓ Umwandlung
✓ Umwandlungssteuerrecht
✓ Unternehmensberatung
✓ Unternehmensbewertung
✓ Unternehmensgründungen
✓ Unternehmenskauf
✓ Unternehmensverkauf
✓ Unternehmensnachfolge
✓ Unternehmensverlagerung
✓ Verfahrensdokumentation
✓ Verfahrensrecht
✓ Vermögensnachfolge
✓ Vermögensverwaltung
✓ Verschmelzung
✓ Vertretung vor Finanzbehörden
✓ Zweitwohnungssteuer
✓ Kindergeld
✓ Kirchensteuer
✓ Körperschaftsteuer
✓ Kryptowährungen
Im Hinblick auf unsere Vergütung ist es zunächst wichtig zu unterscheiden, ob diese sich aus der Ausführung einer Vorbehaltsaufgabe oder einer anderen mit unserem Beruf vereinbaren Tätigkeit ergibt. Vorbehaltsaufgaben umfassen sämtliche Hilfeleistungen in Steuersachen und beziehen sich somit auf die grundlegenden gesetzlichen Aufgaben eines Steuerberaters. Für diesen Bereich ist die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) maßgeblich. Je nach Art der Tätigkeit ist...
abrechenbar.
Zusätzlich abrechenbar sind Auslagen für Post- und Telekommunikationsaufwendungen sowie Reisekosten. Bei der Preisgestaltung ergeben sich Bandbreiten von möglichen abrechenbaren Gebühren, wobei bei der Preisfestlegung die Komplexität, der Umfang sowie der Zeitaufwand der jeweiligen Aufgabe von uns entsprechend berücksichtigt werden.
Für bestimmte Leistungen wie beispielsweise die monatliche Finanzbuchhaltung können wir auch Pauschalen vereinbaren. Es ist uns wichtig, dass Sie zumindest eine ungefähre Vorstellung davon haben, welche Kosten im Rahmen der Auftragserledigung auf Sie zukommen werden. Dies wird in jedem Fall vor Beginn der Arbeiten in einem persönlichen Gespräch oder in einer entsprechenden Honorarvereinbarung geklärt werden.
Die Vergütung für sonstige mit dem Beruf vereinbarte Tätigkeiten richtet sich, sofern in diesem anderen Bereich gleichfalls eine Gebührenordnung gilt, nach der hierfür geltenden Gebührenordnung. Sofern keine Gebührenordnung einschlägig ist, richtet sich die Gebühr nach § 612 Abs. 2 BGB und § 632 Abs. 2 BGB. Diese sogenannte angemessene Vergütung wird im Regelfall zur Festlegung eines Stundensatzes in einem persönlichen Gespräch mit dem Mandanten führen. Die Höhe des Stundensatzes hängt von den bereits erbrachten Vorarbeiten des Mandanten sowie vom Umfang und vom Schwierigkeitsgrad der zu erbringenden Leistungen ab. Erfahrungsgemäß ergibt sich hierbei eine Bandbreite von 175,00 Euro bis 250,00 Euro zzgl. gesetzlicher MwSt.
Steuerkanzlei Tomas Di Stasio | Karolinenstr. 26 | 90402 Nürnberg
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